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Wir beraten Unternehmen, Träger und Einrichtungen in allen Bereichen der Sozialwirtschaft.
Insbesondere die Gestaltung und Einführung von Leistungsentgeltsystemen ist - nicht zuletzt durch das Inkrafttreten des TVöD im Oktober 2005 - ein wichtiges Thema in den Einrichtungen der Sozialwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines einrichtungsspezifischen Leistungsentgeltsystems in Form von
- Leistungsprämie/-zulage aufgrund einer systematischen Leistungsbewertung/-beurteilung
- Zielprämie/-entgelt aufgrund von Zielvereinbarungen und deren Erfüllung
- Erfolgsprämie aufgrund des Erfolgs eines Teams/einer Einrichtung
indem wir
- den Aufbau eines Projektmanagements unterstützen
- die Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen
- die wesentlichen Schritte zur Gestaltung darstellen
- mit Ihnen die Verteilung von Aufgaben und den Zeitplan erarbeiten
- den Gestaltungsprozess unterstützend begleiten bis hin zum Abschluss einer entsprechenden
Dienst-/Betriebsvereinbarung
Wir haben hier bereits Erfahrungen aus erfolgreichen Projekten in der Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, der ambulanten Pflege, in Krankenhäusern sowie in Kommunen gewonnen.
Verschiedene Einrichtungen der Sozialwirtschaft entscheiden sich gegen den TVöD. Sie wollen ein eigenes einrichtungsspezifisches Grund- und Leistungsentgeltsystem erarbeiten.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung des neuen Grundentgeltsystems, indem wir insbesondere
- die Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen
- analytisches Verfahren
- mit Ihnen gemeinsam ein einrichtungsspezifisches Entgeltsystem erarbeiten
- Sie bei der Arbeitsbewertung/Eingruppierung unterstützen
- mit Hilfe von Schattenrechnungen die finanziellen Auswirkungen aufzeigen
- mitarbeiterInnenbezogen
- einrichtungsbezogen
- Übergangsregelungen erarbeiten und berechnen.
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