Die Einführung der Industrie 4.0 ist eine längerfristige Herausforderung für die Unternehmen. Gefordert sind Geschäftsleitung, Führungskräfte, Mitarbeiter und Betriebsräte in vielfacher Hinsicht mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Im Einzelnen sind es insbesondere

• die Unternehmens-/Geschäftsführungen, die sich mit neuen Geschäftsmodellen auseinandersetzen müssen,
• die Führungskräfte, die Geschäftsmodelle von der Strategie bis zum Sensor umsetzen müssen,
• die Mitarbeiter, die sich für die neuen Arbeitsaufgaben qualifizieren müssen,
• die Betriebsräte, die die technologischen und organisatorischen Veränderungen begleiten und sie auf vielfältige Art und Weise mitgestalten (können),
• die Geschäftsleitung und das Management, die die Finanzierung und die Datensicherheit gewährleisten müssen.

In vielen Veröffentlichungen, Vorträgen und Seminaren stehen die technologischen und organisatorischen Aspekte, die Qualifizierung der Arbeitnehmer und die von ihnen geforderte Flexibilität aus nachvollziehbaren Gründen im Vordergrund. Ein wichtiger Aspekt, der m. E. in der breiten Diskussion in den Unternehmen noch nicht den Stellenwert
hat, der ihm gebührt, ist die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat zum Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten.

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßige Kolumnen, auch in der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“