Als BOSCH-Chef Volkmar Denner im Herbst 2015 ankündigte, den individuellen Bonus im AT-Bereich abzuschaffen, markierte das eine Kehrtwende in der Diskussion über die individuelle variable Vergütung in Deutschland.

Der Paradigmenwechsel wurde unter anderem mit dem hohen administrativen Aufwand und dem Auseinanderfallen der individuell festgestellten guten Leistung der AT-Mitarbeiter und dem davon teilweise abweichenden Team-, Bereichs- und Unternehmensergebnis begründet. Unternehmensberater Eckhard Eyer weiß mehr darüber.

Was genau ist bei einer Erfolgsbeteiligung zu beachten?

Eckhard Eyer: Die Erfolgsbeteiligung steht in Wechselwirkung mit der Unternehmenskultur. Ein Beispiel: Die Geschäftsleitung führt in der Produktion eine Gruppenprämie ein. Zusätzlich sollen nach einer Leistungsbewertung auch gute Einzelergebnisse honoriert werden. In diesem Unternehmen steht die individuelle Leistung hoch im Kurs. Bei der Umsetzung mit dem Betriebsrat ist es dann wichtig, den Stellenwert von Gruppen- und Individualleistung sauber auszutarieren. Sonst können sich Einzelne zu Lasten des Teams profilieren. Das gilt auch bei der Erfolgsbeteiligung. Da geht es dann um die Fragen: Wird das Ergebnis des Unternehmens entsprechend einer Erfolgskennzahl, beispielsweise Gewinn, an alle Mitarbeiter entsprechend ihres Monatsentgelts verteilt oder gibt es Unterschiede zwischen den tariflichen und außertariflichen Mitarbeitern? Werden individuelle Leistungsbeurteilungen durchgeführt, die bei der Verteilung des gemeinsam erarbeiteten Erfolgs zur Leistungsdifferenzierung herangezogen werden?

Wie sieht es mit Beteiligungsmodellen ohne Berücksichtigung von Einzelleistungen aus?

Ich kenne ein Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, das Mitte der 1980er Jahre gegründet wurde. Der Gründer und heutige geschäftsführende Gesellschafter legte von Anfang an Wert darauf, dass die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens partizipieren, wenn dieser sich einstellt. Nach gut zehn Jahren war es so weit. Sowohl an die Gesellschafter als auch an die Mitarbeiter konnte eine Erfolgsbeteiligung ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungen an die Mitarbeiter und an die Gesellschafter orientierten sich jeweils am Gewinn.

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