HCM-Kolumnist Eckhard Eyer beschäftigt sich in seiner neuen Kolumne mit Nutzen und Wirkung von passgenauen Haustarifverträgen für Healthcare-Einrichtungen.

Die deutsche Tariflandschaft der Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist durch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), der sogenannten „Leitwährung“, geprägt und sorgt, so die herrschende Meinung, für bundesweit gleiche Wettbewerbsbedingungen am Arbeitsmarkt. Diese Sichtweise geht von der nachvollziehbaren Prämisse aus, dass ein gleicher Lohn für gleiche Arbeit bundesweit – von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen und von Aachen bis Görlitz – gezahlt wird. Und das, obwohl die Lebensumstände der Menschen und die Lebenshaltungskosten in Stadt und Land sehr unterschiedlich sind.

In Zeiten der großen Massenarbeitslosigkeit in Deutschland hatte der Tarifvertrag in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft einen schweren Stand, nicht zuletzt, weil private Träger von Pflegeeinrichtungen, insbesondere in der Altenpflege, Arbeitsbedingungen hatten und Gehälter zahlten, die zum Teil weit unter dem Tarifniveau lagen. Das führte auch dazu, dass ein Mindestlohn in der Pflege eingeführt wurde. Nachdem sich die Situation am Arbeitsmarkt drehte und Pflegekräfte von den Unternehmen händeringend gesucht werden, nahm der finanzielle Abstand zum TVöD ab und der Wettbewerb um Mitarbeitende z. B. durch Benefits zu. Prämien und freiwillige Zusatzleistungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hatten und haben Konjunktur. Der Aufbau einer Marke, das Branding, war und ist angesagt.

Vom Trend zu passgenauen Lösungen

Der Wettbewerb um Pflegekräfte, am jeweils relevanten Arbeitsmarkt, nimmt immer weiter zu. Bundesweite Tarifverträge, wie der TVöD, werden den aus differenzierten Arbeitsmärkten nicht mehr gerecht. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die unter Vorbehalt gewährt werden, sind nett aber nicht oder nur bedingt rechtlich bindend. …

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 Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Health&Care Management”.