Die tarifliche Entlohnung der Mitarbeiter in der Metall- und Elektroindustrie basiert auf dem Entgeltrahmenabkommen (ERA), das eine einheitliche Grundphilosophie besitzt, die je nach Tarifgebiet unterschiedlich ausgeprägt ist. Die gemeinsame Grundphilosophie besagt, dass die Mitarbeiter
entsprechend der ihnen übertragenen Arbeitsaufgabe und ihrer Leistung vergütet werden. Hinzu können Belastungszuschläge, Zuschläge für Schichtarbeit und Jahressonderzahlungen kommen.

Eine Vielzahl nicht tarifgebundener Unternehmen in der Branche orientiert sich an der „Leitwährung ERA“. Das ist die Ausgangssituation eines ersten ausführlichen Blickes in die Praxis. In einem zweiten Beispiel schaut der Autor etwas genauer auf die Waldkliniken und erläutert die dortigen Besonderheiten bei der Einführung eines neuen Entgeltsystems.

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Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht – 10 – Oktober 2023