Nach der verweigerten Zustimmung der Caritas zur Allgemeinverbindlichkeitsklärung des „Tarifvertrag Pflege“, kommt scheinbar Bewegung in die Sache. Letzte Woche kündigten – unabhängig voneinander – Arbeitsminister Heil und Gesundheitsminister Spahn an, dass sie sich der besseren Vergütung der Pflegekräfte, noch in dieser Walperiode, mit einem Gesetz widmen wollen.

Die Situation

Nachdem der Tarifvertrag Pflege, den die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und ver.di vereinbart haben, nicht allgemeinverbindlich erklärt wurde – weil die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas nicht zustimmte – werden von der Bundesregierung andere Wege auf dem Ziel einer besseren Bezahlung der Mitarbeiter in der Pflege gesucht. Arbeitsminister Heil schlägt vor die gesetzlichen Vorgaben für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften noch vor der Bundestagswahl zu beschließen. Sein Vorschlag ist ein „Pflege-Tariftreue-Gesetz“ nach dem Betreiber von Pflegeeinrichtungen nur dann Geld aus der Pflegeversicherung bekommen, wenn sie ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen.

Gesundheitsminister Spahn will – damit die tarifliche Vergütung der Mitarbeitenden nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen geht – zusätzlich die Eigenanteile der Pflegebedürftigen deckeln und die entstehende Lücke aus dem Bundeshaushalt finanzieren. …

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Health&Care Management”