In seiner neuen Kolumne beschäftigt sich HCM-Kolumnist Eckhard Eyer mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und der Frage, wie passend dessen Ausgestaltungen für die neuen Anforderungen im Gesundheitssystem sind.
In der Gesundheitswirtschaft werden Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien angewandt, die für die öffentliche Verwaltung, die in der Regel von Montag bis Freitag in Tagschicht arbeitet, entwickelt wurden. Entsprechend haben Schichtarbeit, Wochenendarbeit und ein 24/7 Service einen relativ geringen Stellenwert in dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Zu den ausdifferenzierten Leitbildern der einzelnen Krankenhäuser und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und den dortigen zunehmend digitalisierten Arbeitsprozessen und Servicezeiten passt der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes nicht (mehr).
Der TVöD ist nicht alternativlos
Die Einkommen der Mitarbeitenden müssen zwei Voraussetzungen erfüllen, wenn man sie betrieblich passgenau gestaltet. Sie müssen zum einen am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig sein und zum anderen aufgrund der Wertschöpfung der Unternehmen finanzierbar sein …
…
Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Health&Care Management”.