Ein „Tarifvertrag Pflege“ soll die Pflege in Deutschland attraktiver machen. Der Bundesgesundheitsminister sprach letzte Woche von einem Mindestlohn von 14 Euro/Stunde für eine Pflegehilfskraft, das wären bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 2.424,80 Euro im Monat. Jens Spahn ließ die Frage offen, ob das Gehalt bundesweit gleich sein oder regional differenziert werden soll.

In Zeiten, in denen Equal Pay großgeschrieben wird und sich unter dem Aspekt der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Bezahlung arbeitswissenschaftliche, personalwirtschaftliche und arbeitsrechtliche Foren mit dem Thema beschäftigen, mag sich mancher Leser bei dem Satz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ die Augen reiben und fragen, was das soll. Dieser Satz ist doch mit einem Ausrufezeichen zu versehen! Oder? Zunächst ist festzustellen, dass sich im vorliegenden Beitrag „Equal Pay“ nicht auf die gleiche Bezahlung der verschiedenen Geschlechter bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit bezieht. Die Geschlechtergerechtigkeit bei den Gehältern bei einem möglichen Tarifvertrag Pflege wird sicher gewahrt werden.

Hinter der Frage „gleicher Lohn für gleiche Arbeit?“ steckt die Frage, ob eine Pflegekraft oder Pflegefachkraft an jedem Ort in der Bundesrepublik das gleiche Geld für die gleiche Tätigkeit verdienen soll oder ob die Höhe der Gehälter regional unterschiedlich hoch sein kann oder sogar soll.

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Healt&Care Management”