Die Tarifpflicht in der Pflege bietet einer Reihe von Einrichtungen die Chance, die höheren Gehälter in einem gewissen Rahmen betrieblich zu gestalten und dabei auf die unternehmensspezifischen Wertvorstellungen und standortspezifischen Rahmenbedingungen zuzuschneiden.
Die Unternehmen der Gesundheits- und Pflegebranche können, soweit sie bisher tariffrei waren und zukünftig höhere Gehälter zahlen müssen, die Personalkostenbudgetzuwächse nutzen, um eine sinnvolle Steuerungsfunktion der Mitarbeitenden zu erreichen. Es kann ein auf die betriebliche Situation zugeschnittenes Gehaltssystem erarbeitet werden. Zu denken ist hierbei z.B. an die Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit oder der einschlägigen Berufserfahrung.
Good Pay: Bezahlungssysteme gemeinsam erarbeiten
Die Spielregeln für „die Verteilung“, des zu gewährenden und refinanzierten Personalkostenbudgets der Mitarbeitenden, kann in einer Projektgruppe, bestehend aus den Vertretern und Vertreterinnen der Einrichtungsleitung und der Belegschaft, erarbeitet werden. Dabei können die unterschiedlichen Interessen, Wertvorstellungen und die Unternehmenskultur ebenso berücksichtigt werden, wie die Wettbewerbssituation am relevanten regionalen Arbeitsmarkt.
Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Health&Care Management”.