Die Diskussion um faire Löhne und Gehälter in der Pflege und in der Gesundheitswirtschaft reißt nicht ab und das ist gut so. Aber was ist gerechter: Bundesweit das gleiche Gehalt für die gleiche Arbeit oder ein bundesweit gleiches Gehalt für die gleiche Arbeit plus Ortszuschlag?

Der ehemalige Pflegebeauftragte der Bundesregierung und amtierende Arbeits-, Gesundheits- und Sozialminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Joseph Laumann, hat gerade an diesem Wochenende wieder festgestellt, dass es in Deutschland voraussichtlich genügend Betten auf Intensivstationen für Corona-Patienten gibt, aber nicht genügend Intensivpflegekräfte. Geld und die Arbeitsbedingungen in der Pflege haben unbestritten eine Lenkungsfunktion bei der Berufswahl junger Menschen und auch im späteren Arbeitsleben.

Tarifvertrag Pflege

Mitte September 2020 wurde der Tarifvertrag Pflege zwischen der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Vereinigten Dienstleistungs-Gewerkschaft (ver.di) unterschriftsreif. Dieses Tarifwerk, das bundesweit allgemeinverbindlich erklärt werden soll und damit von Flensburg bis Garmisch-Patenkirchen und Aachen bis Görlitz gilt, berücksichtigt bei der Ausgestaltung der Entgelttabellen den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Mit diesem Vorgehen werden die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland nicht berücksichtigt.

Unterschiedliche Lebenshaltungskosten

Die Entgelttabellen sind bei dem Postulat „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Hamburg und München identisch mit denen in der Eifel und im Thüringer Wald. Die Lebensverhältnisse und die Lebenshaltungskosten sind aber regional sehr unterschiedlich. …

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