An diesen Tanz aus Kinderzeiten fühlte ich mich erinnert, als Erwin Rüddel, seit 2018 Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit im 19. Deutschen Bundestag, in einer Bürgersprechstunde in seinem Wahlkreis Neuwied vor einigen Tagen über den„Sockel-Spitze-Tausch“ referierte. Bisher ist es so, dass die Pflegeversicherung die Pflegekosten bis zu einer gewissen Höhe übernimmt und die überschießenden Kosten die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen zahlen. Bei dem „Sockel-Spitze-Tausch“ ist es umgekehrt: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen übernehmen einen Teil der Pflegekosten und den erheblichen „Rest“ zahlt die Pflegeversicherung. Es ist wie bei einer Vollkaskoversicherung beim Auto: Es gibt eine festgelegte Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen und den Rest übernimmt die Versicherung.

Ziel des „Sockel-Spitze-Tauschs“ ist es die Kosten der Pflege für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu begrenzen und so auch zu verhindern, dass nicht alle Ersparnisse und das Wohneigentum schnell aufgezehrt werden.

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in „Healt&Care Management“