Erinnern Sie sich an Mia und Fritz, die Zwillinge mit dem Taschengeld aus unserem Teil 1? Die beiden sind mittlerweile 18, haben Abitur und suchen sich für sechs Wochen einen „Sommerjob“. Mia findet Arbeit in einer Fabrik der Metallindustrie am Fließband, mit Wechselschicht und Wochenendarbeit, Fritz jobbt in einer Werbeagentur und hilft dort in der IT-Abteilung aus. Beide wollen mindestens 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Mia ist sich sicher, dass sie mehr verdienen wird als ihr Bruder; Fritz sieht das anders, schließlich ist „white collar“-Arbeit doch eigentlich immer besser bezahlt. Oder?
Gute Frage. Die Juristenantwort lautet: Das kommt darauf an! Aber worauf genau? Das kann natürlich am besten „unser“ Fachmann beurteilen. Fragen wir also Herrn Eckhard Eyer, was er den beiden antworten würde.
Mia
Das Unternehmen, in dem Mia in der Metallindustrie arbeitet, ist tarifgebunden. Mia bekommt aufgrund der ihr übertragenen, einfachen Arbeitsaufgabe ein Grundentgelt. Weil die Arbeitsdurchführung im Detail vorgegeben ist und die Anlernzeit, um die Arbeitsaufgabe ausführen zu können, kurz ist, ist das Grundentgelt relativ gering. Ein Leistungsentgelt aufgrund einer Leistungsbeurteilung würde Mia erst nach einem halben Jahr bekommen, d. h. in dem sechswöchigen Sommerjob entfällt die Leistungszulage. Aufgrund der Wechselschicht (abwechselnd Früh- und Spätschicht) erhält Mia für die Spätschicht eine Schichtzulage auf ihr Grundentgelt. Hinzu kommt an den Samstagen, an denen sie alle 14 Tage acht Überstunden macht, ein Überstundenzuschlag von 25%. Mia nimmt, aufgrund der körperlich anstrengenden Schichtarbeit, nicht mehr wie gewohnt an den Treffen mit ihren Freundinnen und Freunden teil, aber der Sommerjob ist ja nur vorübergehend.
Mia ist stolz auf Ihre erste Entgeltabrechnung, bis sie ihre Entgeltabrechnung mit der ihres Bruders Fritz vergleicht.
Fritz
Fritz hat in der Werbeagentur eine Arbeit von Montag bis Freitag in der Tagschicht, mit einer Kernarbeitszeit von 9.00 bis 15.00 Uhr. Häufig trifft er sich gleich nach der Arbeit mit seinen Freunden in der Innenstadt, nahe der Werbeagentur, zur gemeinsamen Freizeitgestaltung. Man schätzt in der Werbeagentur die überdurchschnittlichen IT-Kenntnisse von Fritz und hat ihn gebeten, ein kleines Programm zu schreiben, das gewisse Abläufe im Unternehmen vereinfacht, was Fritz, dessen Hobby die IT ist, sehr freut. Fritz erhält ein fixes Monatsgehalt ohne Zuschläge.
Konflikt
Mia versteht die Welt nicht mehr. Sie rackert sich ab, noch dazu jeden zweiten Samstag, und verdient im ersten Monat trotzdem 10% weniger als Fritz, dessen Job eher eine lockere Freizeitbeschäftigung ist, die ihm dazu noch viel Freude macht, weil die IT-Arbeit so etwas wie sein Hobby ist. …
[…weiterlesen bei Steinberg Arbeitsrecht]
Für den Newsletter von Steinberg Rechtsanwälte schreibt Eckhard Eyer alle paar Wochen Beiträge zur Entgeltgestaltung.