Ausgangssituation

Eine Studie der Ruhr-Universität-Bochum (RUB), trägt den Titel “Variable Vergütungssysteme können krank machen“. Die Studie bezieht sich auf 800 Vertriebsmitarbeiter eines Unternehmens, deren fixes Grundentgelt bei 20% ihres Verdienstes lag und das variable Entgelt entsprechend bei 80%. Der neue Geschäftsführer stellte das Vergütungssystem – bei grundsätzlich gleichen Jahreseinkommen – auf 80% fixes Grundentgelt und 20% Leistungsentgelt um. Dabei beobachteten die Forscher, dass der Krankenstand der Mitarbeiter zurückging. Die zugespitzte Schlagzeile der Wirtschaftswoche über die Studie war „Wenn das Gehalt krank macht“. Diese Erkenntnis ist auf den ersten Blick eine Schlagzeile wert, weil sie für manche Menschen revolutionär klingt. Die Erkenntnis ist aber trivial, denn sie sagt was wir als Volksweisheit kennen: „Mehr hilft nicht automatisch mehr“. Wenn wir die Salbe dicker auf eine Wunde auftragen als notwendig wirkt sie nicht besser.

Leistungsniveau

Der scheinbar neuen Erkenntnis wird bereits seit Jahrzehnten – um nicht zu sagen einem Jahrhundert – von REFA Rechnung getragen. Ausgehend von einer Normalleistung wird eine realistische Leistungserwartung an die Menschen, insbesondere in produzierenden Unternehmen, formuliert. Auch in Dienstleistungsunternehmen können betriebliche Planzeitkataloge auf der Basis von Erfahrungswerten und Algorithmen zu diesem Zweck erarbeitet werden. Wichtig ist es dabei eine definierte Leistungserwartung basierend auf einer Normal- oder Normleistung zu formulieren und darauf eine angemessene Personalbemessung und faire variable Vergütung aufzubauen. Damit verbunden wird dann eine nachvollziehbare, flexible und motivierende Personaleinsatzplanung, was zu zufriedenen Kunden und dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens führt.

Erfolgreich mit gerecht gestalteter und fair umgesetzter variabler Vergütung

Dem Gedanken der angemessenen Leistungserwartung, abgestimmt auf die Ressourcen der Menschen, trägt auch die SMART Regel Rechnung, die insbesondere bei Zielvereinbarungen angewandt wird. Die vereinbarten Ziele sollen

  • Spezific, spezifisch,
  • Mesurable, messbar,
  • Achievable, erreichbar
  • Realistic, realistisch und
  • Timely, terminiert

sein. …

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