Tarifautonomie und der Abschluss von Tarifverträgen ist in Deutschland ein hohes Gut, das auch im Grundgesetz festgeschrieben ist. So haben wir es im Schulunterricht gelernt und die – insbesondere wirtschaftsliberalen – Mitglieder der Politik betonen es immer wieder, wenn sie den ordnenden Staat außen vor lassen wollen. Was das mit Blick auf die Pflege bedeutet.

In der Metall- und Elektroindustrie habe ich einige Streiks – sowohl bei Haustarifverträgen als auch bei Flächentarifverträgen – miterlebt, sie dauerten von ein paar Tagen bis hin zu mehreren Wochen. Die Mitarbeitenden verließen ihren Arbeitsplatz und kehrten nach Abschluss des Streiks und der Unterschrift unter den neuen Tarifvertrag wieder an ihren Arbeitsplatz zurück. Sie staubten ihre Werkbank und Werkzeuge ab und setzten ihre Arbeit an dem Werkstück fort, an dem sie ein paar Tage oder ein paar Wochen zuvor aufgehört hatten zu arbeiten.

Stellen Sie sich vor, Pflegepersonal würde sich so verhalten wie die Mitarbeitenden in dem Beispiel der Metall- und Elektroindustrie und ihre grundgesetzlich garantierten Rechte wahrnehmen. …

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Health&Care Management”