Betrachtet man sich genauer, was in Tarifverträgen üblicherweise geregelt wird, so sind drei wesentliche Bausteine bzw. drei jeweils eigene Tarifverträge zu unterscheiden. Es sind der Manteltarifvertrag, der Entgelttarifvertrag und die Entgelttabellen.

Manteltarifvertrag

Im Manteltarifvertrag werden üblicherweise diewöchentliche Arbeitszeit von z.B. 40 Stunden, Früh- Spät- und Nachtarbeit sowie dafür anfallendenZeitzuschläge geregelt, ebenso die Samstags- und Sonntagszuschläge sowie die Feiertagszuschläge. Hierher gehören auch die Bezahlung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Healt&Care Management”