Wer kennt das nicht, man schließt eine Versicherung ab und hofft, dass man sie nie braucht. Und dann tritt doch der Versicherungsschaden ein und die Versicherung soll zahlen. Mit dem Verweis auf das sogenannte Kleingedruckte ziehen sich dann die Versicherungen nicht selten aus der Affäre und der Kunde bleibt auf seinen Kosten sitzen. Reiseveranstalter bieten, obwohl das Gesetz sagt, dass sie im Fall der Stornierung z.B. wegen Corona innerhalb von sieben Tagen die gezahlten Preise zurückzahlen müssen, ihren Kunden Gutscheine statt Bargeld an. Wird der Gesetzesverstoß geahndet? Wo lösen die Kunden ihre Gutscheine ein, wenn der Reiseveranstalter in die Insolvenz geht? Wie lange laufen sie dann hinter ihrem Geld her?

Die vollmundigen Versprechen der Politik

Mich erinnert diese Situation an das Klatschen der Bundestagsabgeordneten im Bundestag für die Menschen in der Pflege und anderen systemrelevanten Berufen im März 2020. Danach kamen die vollmundigen Zusagen der Politiker – Gesundheitspolitiker und Ministerpräsidenten – im April 2020 bezüglich der steuerfreien Sonderzahlungen – Corona-Bonus genannt – für die Pflege. Diese Zusage kam ohne einen Finanzierungsvorbehalt und ohne eine wahrnehmbare Differenzierung zwischen Menschen, die in der ambulanten und stationären Altenpflege und in Krankenhäusern, Kliniken und Hospizen ihren Dienst tun. …

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßig in “Healt&Care Management”