Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz kennt die Mitbestimmung des Betriebsrates bei einer Vielzahl von Themen, die im § 87 BetrVG geregelt sind. Hierzu gehört auch die Mitbestimmung bei der Gestaltung von Entgeltsystemen. Kommen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zu einer gütlichen Einigung ist als Konfliktlösungsmechanismus die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG vorgesehen. Doch es gibt auch andere Wege!

Muss ein Konflikt innerhalb eines sehr begrenzten Zeitfensters gelöst werden, kommt zwischen Management und Betriebsrat gerne auch die Mediation zum Einsatz. Wie dies konkret aussehen kann, zeigt Ihnen der nachfolgende ausführliche Beitrag, in dem es darum geht, wie ein betriebliches Entgeltsystem auch unter erschwerten, zeitkritischen Bedingungen ohne Konflikte durch Mediation gestaltet werden konnte.

Das Unternehmen

Das mittelständische Familienunternehmen der Metall- und Elektroindustrie ist als Zulieferer von hochwertigen Produkten für die Industrie tätig. Es produziert mit ca. 2.500 Mitarbeitern weltweit, davon ca. 1.200 an vier Standorten in Deutschland. Die im Familienunternehmen existierende – als paternalistisch zu bezeichnende – Unternehmenskultur soll nach der Vorstellung der Geschäftsführenden Gesellschafter auch zukünftig gepflegt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat orientierte sich auch an dieser Kultur. Das Auftreten von Gewerkschaftern bei Betriebsversammlungen war von der Geschäftsführung nicht gewünscht und wurde vom Betriebsrat stillschweigend akzeptiert. Zu Konflikten zwischen den Betriebsparteien kam es praktisch nicht. Eine Führungskraft sprach von einem „pflegeleichten“ Betriebsrat.

Die Ausgangssituation

Das Unternehmen war in der Vergangenheit durch die Gründung eigener Werke und den Zukauf von Wettbewerbern gewachsen. Sowohl in den eigenen Werken als auch in den zugekauften Werken existierten gewachsene Lohn- und Gehaltssysteme, die von Management und Mitarbeitern als ungerecht erlebt wurden. Das gewachsene Lohn- und Gehaltssystem sollte von einem transparenten und gerechten Entgeltsystem1) abgelöst werden. Im Produktionswerk am Firmensitz, mit 400 Mitarbeitern, sollte das neue Entgeltsystem zuerst eingeführt werden. Nach diesem Pilotprojekt sollte schrittweise das Rollout an allen anderen Standorten erfolgen.

Das neue Entgeltsystem

Das neue Entgeltsystem sollte anforderungs- und leistungsgerecht sein und nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheiden.  …

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Eckhard Eyer schreibt regelmäßig für REFA